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Sicher durch den Paragraphendschungel

Aktuelle Rechtsprechung

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.

So oder so ähnlich liest man es an vielen Stellen im Internet in sogenannten Disclaimern. Auch bei Behörden und Anwaltskanzleien. Aber stimmt das so überhaupt? Ist man überhaupt verantwortlich für den Inhalt von Seiten, auf die man verlinkt?

Eine Illustration eines Paragrafen-Zeichens

Um es gleich zu beantworten: dieser oben zitierte und häufig im Internet gelesene Satz ist juristisch völlig wirkungslos. Er kann, sollte er auf Ihrer Webseite stehen, ersatzlos gestrichen werden. Denn für gesetzte Links auf andere Seiten wird man nur höchst selten haftbar gemacht. Wenn überhaupt, dann nur, wenn man wissentlich auf illegale Inhalte verlinkt hat (z.B. rechtsradikale oder kinderpornographische Inhalte).

Aber für Betreiber von Webseiten stellen sich jeden Tag neue rechtliche Fragen. Darf man Texte und Bilder von anderen Webseiten verwenden? Wer braucht auf seiner Seite ein Impressum und was muss es beinhalten? Oder wie häufig muss man als Blog- oder Forumsbetreiber den Inhalt der Kommentare und Beiträge kontrollieren?

So häufig es auch immer wieder beschworen wird, das Internet ist natürlich kein „rechtsfreier Raum“ und wird es auch nicht werden. Auch hier gelten Gesetze. Wir als Dienstleister helfen unseren Kunden immer wieder gerne, die vorhandenen Fallstricke zu umgehen und die geltenden Vorschriften umzusetzen.

So weisen wir zum Beispiel regelmäßig darauf hin, dass eine Webseite in fast allen Fällen ein Impressum braucht. Seit 1997 gilt auch im Internet eine Impressumspflicht. Wer keines oder ein unvollständiges hat, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Und das kann dann teuer werden. Übrigens gilt diese Impressumspflicht auch für die beliebten Facebook-Seiten von Unternehmen. Die wenigsten halten sich daran.

Haben Sie Fragen zu einem dieser Themen? Dann laden Sie sich doch diese sehr gut gemachte Broschüre der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) herunter - oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder auch per E-Mail.