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Pflicht zur Datenschutzerklärung

Wenn man eine eigene Webseite betreibt, muss man vieles beachten. Gerade dann, wenn es eine gewerbliche Seite ist. Neben den offensichtlichen Dingen wie Inhalt und Design der Seite, muss zum Beispiel ein Impressum vorhanden sein. Kürzlich haben wir auch davon berichtet, dass der Link auf die Schlichtungsstelle der EU für Online-Händler gesetzlich vorgeschrieben ist. Kommen Sie diesen gesetzlichen Vorgaben nicht nach, dann drohen Strafen oder lästige Abmahnungen. Und die können teuer werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Laut aktueller Rechtsprechung ist es nun ebenfalls vorgeschrieben eine Datenschutzerklärung auf der Homepage zu haben. Das gilt immer dann, wenn persönliche Daten erhoben werden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um Daten wie Name oder Adressen der Nutzer handelt, um IP-Adressen oder ob Google-Analytics Daten für Statistiken erfasst. Wer in irgendeiner Weise personenbezogene Daten speichert oder erfasst, der muss seine Nutzer, Kunden und Besucher mittels einer Datenschutzerklärung aufklären. Experten gehen davon aus, dass auch hier eine Abmahnwelle droht, wie es sie bereits vor Jahren Webseiten-Betreiber erfasste, die noch kein Impressum auf ihrer Homepage hatten.

Sind Sie sich unsicher, welche Daten womöglich erfasst werden? Wir informieren Sie gerne, rufen Sie uns an oder schreiben uns.