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Die trilobit GmbH erbringt ihre Leistungen für ihre Vertragspartner ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Preise werden durch schriftliches Angebot festgelegt. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lieferung oder Versendung von Datenträgern oder Listen erfolgt Porto und Verpackung frei. Bei Angeboten für eine vereinbarte Leistung ist ein Drittel der Auftragssumme bei Beginn des Projektes als Anzahlung fällig, der Rest bei Fertigstellung des Projekts. Wird mit dem Angebot ein Stundenhonorar vereinbart, so wird die Auftragssumme geschätzt, um die Höhe der Anzahlung zu berechnen.
Für die richtige Wiedergabe der Inhalte der für den Auftraggeber erstellten Dokumente wird keine Gewährleistung übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Auftraggeber obliegt es, die inhaltliche und sprachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Nachbesserung zu verlangen. Offensichtliche Fehlleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzuzeigen, ansonsten gilt die Beschaffenheit der Daten oder Waren als genehmigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge und nicht oder unzureichend erfolgter Nachbesserung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der trilobit GmbH oder deren Mitarbeiter.
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig, mit EDV speichern und verarbeiten. Wir gewährleisten, dass die von Ihnen angeforderten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Provider übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der auf dem Server gespeicherten Daten. Für den Fall, dass gleichwohl eine Haftung des Providers eintritt, wird diese Haftung der Höhe nach auf das 15-Fache des Monatsbeitrags begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Übersteigt der 15-Fache Monatsbeitrag das typische Schadensrisiko des Kunden, so obliegt ihm, den Provider hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den Betrag, der dem Provider aus seiner Betriebshaftpflichtversicherung zusteht. Der Provider empfiehlt für die Abdeckung eines weitergehenden Schadenrisikos den Abschluss einer gesonderten Versicherung. Auf Wunsch vermittelt der Provider dem Kunden eine solche Versicherung zu marktüblichen Konditionen. Der Provider übernimmt keine Haftung, die sich aus der Verwendung von Software ergibt, die der Kunde dem Provider zur Verfügung stellt. Der Provider ist bei Zahlungsverzug des Kunden zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, wenn der Provider dies schriftlich angekündigt hat und der Kunde die Zahlung nicht unverzüglich leistet. Für Schäden des Kunden, die dem Kunden aus der berechtigten Ausübung des Zurückbehaltungsrechts erwachsen, haftet der Provider nicht.
Alle erstellten Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung das Eigentum von trilobit. Gleiches gilt für die Rechte an diesen Leistungen. Wir behalten uns vor, dieses Recht durch geeignete Maßnahmen wie die Nichtherausgabe eines Passwortes oder Ähnliches zu schützen.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen trilobit und dem Auftraggeber ist der Sitz von trilobit. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Karlsruhe.
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten.