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Cookie-Hinweise verpflichtend!?

Was sind Cookies?

Wenn im Zusammenhang mit dem Internet von sogenannten Cookies die Rede ist, dann sind natürlich keine Chocolate Chip Cookies oder andere Kekse gemeint, sondern diese kleinen Dateien und Datenpakete die Webseiten gerne auf den Rechnern der Besucher ablegen. So kann zum Beispiel in einem sogenannten Session-Cookie der Inhalt eines Warenkorb gespeichert werden, bis Sie den Browser schließen. Ebenso können Cookies einen Authentifizierungsstatus zwischenspeichern, so dass Sie sich nicht immer neu anmelden müssen.

Es gibt aber auch Dienste wie Matomo (früher PIWIK) oder Google-Analytics die Cookies als eindeutiges Idenifikationsmerkmal anlegen, um für den Betreiber der Seite das Verhalten seiner Besucher aufzuschlüsseln. Das ist alles meist bequem und oft sinnvoll. Man muss sicher darüber eben nur im Klaren sein.

Solche eindeutigen Cookies gibt es aber auch als sogenannte "Tracking & Targeting"-Cookies, die Seitenbetreibern helfen zielgerichtete Werbung auzuliefern. Nehmen wir an, Sie haben sich eben bei Amazon für Liegestühle interessiert und sich daher ein paar angesehen. Gehen Sie nun wieder auf die Startseite, dann sorgt ein Cookie dafür, dass die Startseite plötzlich voll mit verschiedenen Angeboten für Liegestühle ist. Nehmen wir aber weiter an, Sie haben Amazon schon lange verlassen und surfen auf anderen Seiten. Plötzlich tauchen in Werbebannern auf diesen Seiten ebenfalls Werbeanzeigen für Liegenstühle auf. Ihr Interesse wurde in "Tracking & Targeting"-Cookies gespeichert um dazu genutzt Ihnen zielgerichtete Werbung auszuliefern.

Die rechtliche Lage

Die EU hat bereits 2009 eine Richtlinie erlassen die Seitenbetreiber dazu verpflichtet, Kunden über die Verwendung von Cookies zu informieren und deren Zustimmung dazu einzuholen. Auf manchen großen Webseiten passiert das seitdem. Es werden Cookie-Hinweise eingeblendet die auf den Einsatz von Cookies auf der Seite hinweisen und die Zustimmung einfordern. Flächendeckend erfolgt das bisher nicht. Zudem ist die Rechtslage Deutschland dazu unklar, da der deutsche Gesetzgeber noch kein der EU Richtlinie entsprechendes Gesetz erlassen hat.

Weiterhin ist strittig, WIE man seine Kunden und Besucher zu informieren hat. Über die oben genannte Möglichkeit einer Einblendung sobald der Besucher auf die Seite kommt (Opt-In-Verfahren, das eine Weiterverwendung der Seite nur unter Aktzeptanz des Cookie-Einsatzes erlaubt) oder über einen Hinweis im Impressum oder in den Datenschutzbestimmungen, wo man diese Funktion dann auch deaktivieren kann (Opt-Out). So handhaben wir es übrigens selbst auch. Bei einem generellen Opt-Out gilt es aber zu beachten, ob Cookies nicht für eine wichtige Funktionalität wie Shop-Systeme sinnvoll notwendig sind und daher nicht doch zugelassen werden sollten. Die Juristen sind sich einig, dass die Opt-Out-Variante mit Information im Impressum bis zu einem Erlass eines konkreten Gesetzes in Deutschland ausreichend ist.

Nun aber mischt sich Google ein. Google fordert derzeit die Nutzer seiner Dienste Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange dazu auf, bis zum 30.09.2015 entsprechende Cookie-Hinweise auf den Seiten einzuführen. Dies vorerst nur bei diesen drei Diensten. Jedoch ist zu vermuten, dass weitere Dienste wie Analytics und AdWords folgen werden. Bei Einsatz der erstgenannte Dienste wird man zukünftig also seine Seite um einen entsprechenden Cookie-Hinweis erweitern müssen. Nutzen Sie keinen dieser Dienste, sind auch keine Änderungen nötig. Setzen Sie dagegen beispielsweise Matomo und weisen darauf im Impressum hin inklusive der Möglichkeit, die Funktion auszuschalten, ist nach aktueller Rechtsprechung ebenfalls keine Änderung nötig. Im Übrigen respektiert Matomo auch die im Browser eingestellte "Do not track"-Option, was man von den Werbe-Netzwerken nicht generell behaupten kann (was die Vielzahl von Browser-Erweiterungen zeigt (z.B. Privacy Badger, TACO, Ghostery, u.v.m), die gegen eine überhandnehmende "Verfolgung" ihres Benutzerverhaltens vorgehen wollen).

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