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Der Mehrwertsteuer-Wumms und was zu tun ist

Die große Koalition hat zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise ein umfangreiches Paket an Maßnahmen beschlossen. Oder wie es Finanzminister Scholz ausdrückte, "um mit Wumms aus der Krise zu kommen".

Darin enthalten ist auch eine zeitweilige Absenkung der Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf dann 16%, bzw. 7% auf 5% beim verminderten Satz. Gelten soll diese Absenkung voraussichtlich vom 01.07.2020 bis Ende diesen Jahres, aber eine Verlängerung ist schon im Gespräch.

Was bedeutet diese Änderung aber nun für unsere Kunden und welcher Handlungsbedarf entsteht für Sie?

Was bedeutet das für trilobit?

Wie alle Unternehmen müssen wir natürlich unsere Buchhaltungssysteme an die neuen Gegebenheiten anpassen.

Dabei werden wir die Senkung der Mehrwertsteuer selbstverständlich an unsere Kunde weitergeben. Das bedeutet, unsere Netto-Preise bleiben erhalten und unsere Brutto-Preise werden im nächsten halben Jahr sinken. Dass werden Sie alle auf Ihrer nächsten Rechnung spüren. So beteiligen wir uns selbstverständlich daran, dass wir alle gemeinsam aus der Krise kommen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie auf Ihrer Homepage Preise nennen, dann müssen Sie diese natürlich spätestens zum 01.07. anpassen, wenn

  • Sie nicht ausschließlich Netto-Preise nennen und diese beibehalten wollen.
    Das trifft beispielsweise auf viele B2B-Shops zu, wenn Sie im Internet keine Mehrwertsteuerbeträge ausweisen, sondern erst auf der von Ihnen in Ihrem Buchhaltungssystem erstellten Rechnung.
  • Sie nicht ausschließlich Brutto-Preise nennen und diese beibehalten wollen.
    Das trifft beispielsweise auf B2C-Shops zu, die die Brutto-Preise beibehalten wollen, wenn Sie im Internet keine Mehrwertsteuerbeträge ausweisen, sondern erst auf der von Ihnen in Ihrem Buchhaltungssystem erstellten Rechnung.

In beiden Fällen sollten Sie aber prüfen, ob Sie im Text Formulierungen wie "zzgl. 19% MwSt." verwenden, dann müssten sie diese textlich anpassen. Es empfiehlt sich hier gleich Formulierungen wie "zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer" zu nutzen, da diese auch nach Ablauf der vorübergehenden Senkung gültig sind.

Wenn Sie Netto- und Brutto-Preise ausweisen, weil Sie sich sowohl an Firmen- wie Privatkunden wenden, schreiben Sie doch einfach einen Vermerk, dass es sich um zeitweilig angepasste Preise während der Mehrwertsteuer-Senkung handelt oder lassen die alten Preise stehen und schreiben die darunter, die für die nächsten Monate gelten.

Bei Preisen, die nur als Brutto-Preise auf der Seite stehen, müssen Sie natürlich daran denken, dass Sie diese anpassen sollten, wenn Sie die Senkung an Ihre Kunden weiter geben möchten.

Wenn Sie ein Shopsystem haben, das Mehrwertsteuersätze ausweist oder damit rechnet, muss natürlich auch dort der neue Mehrwertsteuersatz angeglichen werden, damit alle Preise auch in der zweiten Jahreshälfte korrekt ausgewiesen werden.

Nicht zu vergessen ist natürlich, dass diese Änderungen aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres wieder rückgängig gemacht werden müssen. Tragen Sie also am besten jetzt schon Sorge, dass Sie zum Jahresbeginn 2021 die bisherigen Preise mit dem Steuersatz von 19% leicht wieder herstellen können.

Und dann natürlich noch unser Rat, Ihren Steuerberater als Experten hinzuzuziehen. Nur er kann Ihnen Fragen beantworten, die sich aus Spezialfällen ergeben: Was gilt, wenn das Leistungsdatum vom Rechnungsdatum abweicht? Was gilt bei Dauerschuldverhältnissen? Und und und...

In der Corona-Krise lernen wir eben alle täglich etwas Neues dazu...