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Neue Informationspflichten für Online-Händler

Die EU-Kommission hat eine neue Plattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Ab sofort sind alle Online-Händler innerhalb der EU gesetzlich dazu verpflichtet,  einen "leicht zugänglichen" Link auf diese Plattform zu setzen und es so den Verbrauchern zu ermöglichen diese Plattform im Falle von Streitigkeiten zu nutzen.

Die Idee dahinter ist, dass Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden schneller und für beide Seiten günstiger bereinigt werden sollen. In vier Schritten soll ein Streit beigelegt werden können. Im ersten Schritt füllt der Verbraucher ein Beschwerdeformular aus. Dieses Formular wird dem entsprechenden Händler gesandt, der wiederum eine Art Mediator vorschlägt. Wenn sich Verbraucher und Unternehmer auf einen Mediator geeinigt haben, erhält dieser Mediator die Unterlagen. Binnen 90 Tagen entscheidet er dann die Angelegenheit und beide Seiten haben hoffentlich viel Geld für Anwälte und auch Zeit gespart.

Fazit

Welche Sanktionen zu befürchten sind, wenn man nicht auf die neue Plattform verlinkt, ist bisher unklar. Das wird sich aber sicher in naher Zukunft klären und wie immer in solchen Fällen ist auch eine Abmahnwelle durchaus wahrscheinlich. Wir raten daher unseren betroffenen Kunden dazu, den Link zum Beispiel im Impressum zu setzen und so der Vorgabe der EU gerecht zu werden - und das auch, obwohl die Plattform ihren Betrieb voraussichtlich erst Ende Februar 2016 aufnimmt.