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Vorsicht bei Verlinkung

Mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 - „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert: „Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.“

Diese oder ähnliche Hinweise haben wir alle schon auf Webseiten gesehen. Angebracht werden sie, um Abmahnungen oder schlimmere rechtliche Konsequenzen zu verhindern, falls eine Seite, auf die wir verlinken, eben doch Inhalte bereit hält, die rechtlich bedenklich sind. Das Problem ist nur: sie sind völlig nutzlos.

Deutlich gezeigt hat das kürzlich ein neues Urteil, das ebenfalls vom Landgericht Hamburg stammt. Dieses hat vorläufig entschieden, dass Website-Betreiber zu Recht abgemahnt werden können, wenn sie auf Internetseiten mit unerlaubt genutzten Bildern verlinken. Der Betreiber der Webseite hatte auf eine Seite mit einem Foto verlinkt, das der Urheber unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht hatte. Diese besagt, dass dieses Bild jeder kostenlos auf seiner Website einbinden kann, wenn der Fotonachweis richtig angegeben wird. Dieser Nachweis war zwar angegeben, das Foto war aber bearbeitet worden. Und diese Bearbeitung war nicht korrekt vermerkt. Nun hat das Gericht entschieden, dass nicht nur der Seitenbetreiber abgemahnt werden darf, sondern auch der, der auf die Seite verlinkt.

Grundlage dieses Urteils ist ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem September 2016. Danach haftet nicht nur der Betreiber einer Website für Urheberrechtsverletzungen auf der eigenen Seite, sondern auch derjenige, der einen Link zu den rechtswidrigen Inhalten setzt. Zumindest dann, wenn der Verlinkende im weiteren Sinne „mit Gewinnerzielungsabsicht“ handelt.

Und nun?

Dieses Thema wird sicher noch eine Weile durch die Instanzen gehen. Vor allem da es die Verlinkung massiv angreift, die ja ein Kern des Internets ist. Noch gibt es keinen Grund in Panik zu geraten und alle Links von der eigenen Webseite zu entfernen. Wir raten unseren Kunden aber dringend zur Vorsicht. Achten Sie darauf, wohin Sie von Ihrer gewerblichen Homepage verlinken. Sie könnten sonst in die Falle von Abmahnanwälten geraten.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Wir können allerdings keine juristische Beratung leisten, Ihnen aber sicher technisch weiterhelfen.